| Ticketbestimmungen bei Freizeitunfällen | AVS-Versicherungsschutz | ||||||||
| Seit 1.Juli gelten auch für den Wanderer, Bergsteiger und Freizeitsportler folgende pauschale Selbskostenbeiträge für Rettungseinsätze: |
|
||||||||
| FLUGRETTUNG: a) 100 €, wenn der Einsatz medizinisch gerechtfertigt ist BODENRETTUNG: a) 0 € bei einem gerechtfertigten Transport Senioren über 60 Jahre sind vom Ticket befreit
|
Detailinfo: AVS-Geschäftsstelle Bozen - Vintlerdurchgang 16 - tel. 0471 97 81 41 - office@alpenverein.it oder www.alpenverein.it
|
||||||||