Ticketbestimmungen bei Freizeitunfällen AVS-Versicherungsschutz
Seit 1.Juli gelten auch für den Wanderer, Bergsteiger und Freizeitsportler folgende pauschale Selbskostenbeiträge für Rettungseinsätze:


Mit der Avs-Mitgliedschaft kommt man automatisch in den Genuss des Avs-Versicherungsschutzes welcher zur Zeit (Stand2004), in ganz Europa, folgende Massnahmen deckt:

 

 

FLUGRETTUNG:

a) 100 €, wenn der Einsatz medizinisch gerechtfertigt ist
b) Gesamtkosten des Einsatzes bis max. 1000 € bei einem nicht gerechtfertigten Einsatz (wenn keine Dringlichkeit besteht)

BODENRETTUNG:

a) 0 € bei einem gerechtfertigten Transport
b) Gesamtkosten des Einsatzes bis max. 100 € bei einem nicht gerechtfertiften Transport

Senioren über 60 Jahre sind vom Ticket befreit

 

 

Detailinfo: AVS-Geschäftsstelle Bozen - Vintlerdurchgang 16 - tel. 0471 97 81 41 - office@alpenverein.it oder www.alpenverein.it

Versicherungsleistungen